Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


finanzantrag

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
finanzantrag [2024/01/13 14:39] – [Schritt 1: Finanzantrag stellen] gd72sezofinanzantrag [2025/05/28 21:17] (aktuell) – [Weitere Informationen] sh83kele
Zeile 13: Zeile 13:
  
 ===== Schritt 3: Geld vom AStA bekommen ===== ===== Schritt 3: Geld vom AStA bekommen =====
-Hier gibt es zwei Möglichkeiten:+Finanzanträge sind nur 3 Monate nach dem letzten zu erwartenden Ausgabedatum abzurechnen. Dieses muss auf dem Finanzantrag angegeben werden. Nach dem Zeitraum ist eine Abrechnung nicht mehr garantiert. 
 + 
 +Es gibt zwei Möglichkeiten zur Abrechnung:
 ==== Möglichkeit 1: Rechnungen direkt an den AStA schicken lassen ==== ==== Möglichkeit 1: Rechnungen direkt an den AStA schicken lassen ====
 Ihr könnt Unternehmen, bei denen ihr etwas kauft, die AStA-Adresse als Rechnungsadresse geben: Ihr könnt Unternehmen, bei denen ihr etwas kauft, die AStA-Adresse als Rechnungsadresse geben:
Zeile 47: Zeile 49:
   * Ausnahmefälle (z.B.: AStA soll Geld vorstrecken) müssen mit dem Finanzreferat((finanzen at asta.tu-darmstadt.de)) abgesprochen werden.   * Ausnahmefälle (z.B.: AStA soll Geld vorstrecken) müssen mit dem Finanzreferat((finanzen at asta.tu-darmstadt.de)) abgesprochen werden.
   * Es gelten [[https://www.asta.tu-darmstadt.de/asta/de/angebote/unterstuetzung/finanzantrag|die auf der AStA-Webseite über Finanzanträge beschriebenen Regularien]], die [[https://www.asta.tu-darmstadt.de/asta/de/fachschaften|Zusatzinformationen für Fachschaften]] und die [[https://www.asta.tu-darmstadt.de/asta/sites/default/files/150216_Handreichung%20Finanzantraege.pdf|Handreichungen für Finanzanträge von Fachschaften]]. Sollte es zwischen diesen Dokumenten Widersprüche geben, wird darum gebeten, das Finanzreferat((finanzen at asta.tu-darmstadt.de)) darauf hinzuweisen.   * Es gelten [[https://www.asta.tu-darmstadt.de/asta/de/angebote/unterstuetzung/finanzantrag|die auf der AStA-Webseite über Finanzanträge beschriebenen Regularien]], die [[https://www.asta.tu-darmstadt.de/asta/de/fachschaften|Zusatzinformationen für Fachschaften]] und die [[https://www.asta.tu-darmstadt.de/asta/sites/default/files/150216_Handreichung%20Finanzantraege.pdf|Handreichungen für Finanzanträge von Fachschaften]]. Sollte es zwischen diesen Dokumenten Widersprüche geben, wird darum gebeten, das Finanzreferat((finanzen at asta.tu-darmstadt.de)) darauf hinzuweisen.
-  * Der AStA kann nur Anträge bis zu einer Höchstgrenze von  5% eines Haushaltspostens genehmigen, das entspricht für den Haushalt 2014 einem Betrag von 1.500€. Anträge mit höherem Volumen bedürfen der Zustimmung des Studierendenparlaments. Das Studierendenparlament tagt nur monatlich und hat eigene Fristen, nach deren Ablauf nur noch schwierig neue Tagesordnungspunkte aufgenommen werden können. Bitte stellt solche Anträge daher sehr frühzeitig.+  * Der AStA kann nur Anträge bis zu einer Höchstgrenze von  5% eines Haushaltspostens genehmigen, das entspricht für den Haushalt 2025 einem Betrag von 500€ für BuFaTas und 1750€ ansonst. Anträge mit höherem Volumen bedürfen der Zustimmung des Studierendenparlaments. Das Studierendenparlament tagt nur monatlich und hat eigene Fristen, nach deren Ablauf nur noch schwierig neue Tagesordnungspunkte aufgenommen werden können. Bitte stellt solche Anträge daher sehr frühzeitig
 +  * Viele Finanzanträge können nicht sofort durch den AStA beschlossen werden, sondern müssen einen Gremiengang durch FSK und/oder StuPa nehmen. Plant für diese Anträge mehr Zeit für die Genehmigung ein (beide Gremien tagen etwa einmal pro Monat). Das gilt für folgende Anträge: 
 +    * Teilnahme an BuFaTas: Falls die Delegationen aus mehr als 5 Personen bestehen oder die Teilnahme Kosten in Höhe von über 500€ verursacht, muss der Finanzantrag auf der FSK vorgesprochen und bestätigt werden. Dies kann in Ausnahmefällen auch im Umlaufverfahren erfolgen. Darüber hinaus der Finanzantrag ab einem Betrag von 500€ durch das StuPa bestätigt werden. 
 +    * Ausrichtung von BuFaTas: Die Finanzierung muss im Vorhinein unbedingt frühzeitig mit dem Finanzreferat abgesprochen werden. Ab einem Betrag von 500€ muss der Finanzantrag durch die FSK genehmigt werden, jedoch nicht durch das Studierendenparlament. 
 +    * Alle anderen Finanzanträge (StraWos,...) müssen ab einem Betrag von 500€ durch die FSK, ab einem Betrag von 1750€ durch das StuPa bestätigt werden.
   * Falls Unklarheiten bestehen, einfach eine E-Mail an ((finanzen at asta.tu-darmstadt.de)) schreiben.   * Falls Unklarheiten bestehen, einfach eine E-Mail an ((finanzen at asta.tu-darmstadt.de)) schreiben.
  
finanzantrag.1705153184.txt.gz · Zuletzt geändert: von gd72sezo

Falls nicht anders bezeichnet, ist der Inhalt dieses Wikis unter der folgenden Lizenz veröffentlicht: Public Domain
Public Domain Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki