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finanzantrag

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finanzantrag [2025/07/10 12:45] – [Schritt 3: Geld vom AStA bekommen] kk49covyfinanzantrag [2025/07/10 12:47] (aktuell) kk49covy
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   * Leergut/Pfand wird nicht erstattet und muss aus dem Finanzantrag/den Zahlungsbelegen herausgerechnet werden.   * Leergut/Pfand wird nicht erstattet und muss aus dem Finanzantrag/den Zahlungsbelegen herausgerechnet werden.
   * Ausnahmefälle (z.B.: AStA soll Geld vorstrecken) müssen mit dem Finanzreferat((finanzen at asta.tu-darmstadt.de)) abgesprochen werden.   * Ausnahmefälle (z.B.: AStA soll Geld vorstrecken) müssen mit dem Finanzreferat((finanzen at asta.tu-darmstadt.de)) abgesprochen werden.
-  * Es gelten [[https://www.asta.tu-darmstadt.de/asta/de/angebote/unterstuetzung/finanzantrag|die auf der AStA-Webseite über Finanzanträge beschriebenen Regularien]], die [[https://www.asta.tu-darmstadt.de/asta/de/fachschaften|Zusatzinformationen für Fachschaften]] und die [[https://www.asta.tu-darmstadt.de/asta/sites/default/files/150216_Handreichung%20Finanzantraege.pdf|Handreichungen für Finanzanträge von Fachschaften]]. Sollte es zwischen diesen Dokumenten Widersprüche geben, wird darum gebeten, das Finanzreferat((finanzen at asta.tu-darmstadt.de)) darauf hinzuweisen.+  * Es gelten [[https://www.asta.tu-darmstadt.de/asta/de/angebote/unterstuetzung/finanzantrag|die auf der AStA-Webseite über Finanzanträge beschriebenen Regularien]], die [[https://www.asta.tu-darmstadt.de/asta/de/fachschaften|Zusatzinformationen für Fachschaften]]die [[https://www.asta.tu-darmstadt.de/asta/sites/default/files/150216_Handreichung%20Finanzantraege.pdf|Handreichungen für Finanzanträge von Fachschaften]] und die [[https://www.asta.tu-darmstadt.de/sites/default/files/Finanzrichtlinien_0.pdf | Finanzrichtlinien]]. Sollte es zwischen diesen Dokumenten Widersprüche geben, wird darum gebeten, das Finanzreferat((finanzen at asta.tu-darmstadt.de)) darauf hinzuweisen.
   * Der AStA kann nur Anträge bis zu einer Höchstgrenze von  5% eines Haushaltspostens genehmigen, das entspricht für den Haushalt 2025 einem Betrag von 500€ für BuFaTas und 1750€ ansonst. Anträge mit höherem Volumen bedürfen der Zustimmung des Studierendenparlaments. Das Studierendenparlament tagt nur monatlich und hat eigene Fristen, nach deren Ablauf nur noch schwierig neue Tagesordnungspunkte aufgenommen werden können. Bitte stellt solche Anträge daher sehr frühzeitig. Es kann direkt über eleFant markiert werden, wenn ein Antrag durch das StuPa genehmigt werden muss. Dann wird das StuPa-Präsidium direkt darüber informiert.    * Der AStA kann nur Anträge bis zu einer Höchstgrenze von  5% eines Haushaltspostens genehmigen, das entspricht für den Haushalt 2025 einem Betrag von 500€ für BuFaTas und 1750€ ansonst. Anträge mit höherem Volumen bedürfen der Zustimmung des Studierendenparlaments. Das Studierendenparlament tagt nur monatlich und hat eigene Fristen, nach deren Ablauf nur noch schwierig neue Tagesordnungspunkte aufgenommen werden können. Bitte stellt solche Anträge daher sehr frühzeitig. Es kann direkt über eleFant markiert werden, wenn ein Antrag durch das StuPa genehmigt werden muss. Dann wird das StuPa-Präsidium direkt darüber informiert. 
   * Viele Finanzanträge können nicht sofort durch den AStA beschlossen werden, sondern müssen einen Gremiengang durch FSK und/oder StuPa nehmen. Plant für diese Anträge mehr Zeit für die Genehmigung ein (beide Gremien tagen etwa einmal pro Monat). Das gilt für folgende Anträge:   * Viele Finanzanträge können nicht sofort durch den AStA beschlossen werden, sondern müssen einen Gremiengang durch FSK und/oder StuPa nehmen. Plant für diese Anträge mehr Zeit für die Genehmigung ein (beide Gremien tagen etwa einmal pro Monat). Das gilt für folgende Anträge:
finanzantrag.1752144359.txt.gz · Zuletzt geändert: von kk49covy

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