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Beschlüsse und Resolutionen der FSK

Resolution zur studentischen Beteiligung bei Bauvorhaben

Beschlossen auf der FSK am 15.11.2017

Oft berücksichtigen die Bedarfserhebungen und Planungen die Bedürfnisse der Lehre und des studentischen und kulturellen Lebens nicht in ausreichendem Maße trotz des Umstands, dass die Studierenden oft die größte Nutzendengruppe darstellen. Hochschulöffentliche Räumlichkeiten müssen von allen Statusgruppen gemeinsam geplant werden.
Daher fordert die Fachschaftenkonferenz der Technischen Universität Darmstadt in Anlehnung an die Resolutionen der Zusammenkunft aller deutschsprachigen Physik-Fachschaften, der Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften und der Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften bei allen Neu- und Umbauten auf zentraler und dezentraler Ebene:

  • Durchgängige stimmberechtigte Beteiligung von Studierenden an allen Komissionen für Neu- und Umbauvorhaben auf dem Hochschulgelände, insbesondere bei der Erstellung von Nutzungskonzepten
  • Ausreichende Anzahl von Aufenthalts-, Arbeits- und Erholungsräumen, die für alle Statusgruppen nutzbar sind
  • Ausreichende Anzahl an Lernräumen
  • Ausreichende Ausstattung von Räumen

Resolution zur studentischen Beteiligung bei Bauvorhaben

Resolution gegen Sponsoring von Lehr- und Lernräumen

Beschlossen auf der FSK am 24.05.2018

Die Fachschaftenkonferenz der Technischen Universität Darmstadt lehnt Sponsoring von Lehr- und Lernräumen ab. Daher fordert sie das Präsidium der Technischen Universität Darmstadt auf, Sponsoring in dieser Art zu unterlassen. Des Weiteren muss über bestehende Kooperationen im Lehrbereich und deren Gründe hochschulöffentlich und transparent informiert werden.

Resolution gegen Sponsoring von Lehr- und Lernräumen

Resolution gegen die Soll-Regelung im Learning Agreement für Outgoer im Rahmen des Erasmus+ Programms der TU Darmstadt

Beschlossen im StuPa am 16.10.2018 und auf der FSK am 23.10.2018

Die Studierendenschaft der TU Darmstadt fordert die ersatzlose Streichung des Satzes „Studierende der TU DA sollen Kurse im Umfang von mindestens 10 ECTS pro Semester an der Gasthochschule vollständig absolvieren, d. h. inklusive Prüfungsleistungen an der Gasthochschule, um am Erasmus+ Programm teilnehmen zu können“ im Learning Agreement für Outgoer im Rahmen des Erasmus+ Programms.

Resolution gegen die Soll-Regelung im Learning Agreement für Outgoer im Rahmen des Erasmus+ Programms der TU Darmstadt

Resolution gegen ECTS-Mindestregelungen bei Erasmus

Beschlossen auf der FSK am 22.01.2019

Die Fachschaftenkonferenz der Technischen Universität Darmstadt lehnt Regelungen im Rahmen des Erasmus-Programms ab, die einen verpflichtenden Mindesterwerb von ECTS-Punkten und bei Nichteinhaltung dessen Sanktionen vorsehen. Insbesondere darf es keine Mechanismen geben, welche die Zurückzahlung der finanziellen Unterstützung einfordern. Die Fachschaftenkonferenz fordert alle Akteure dazu auf, bestehenden und zukünftigen Regelungen dieser Art entgegenzuwirken.

Die Erasmus-Programme der EU bieten Studierenden die Möglichkeit zu einem Aufenthalt im europäischen Ausland im Rahmen ihres Studiums. Dafür bietet Erasmus ein Netz aus europäischen Universitäten, Betreuung rund um den Aufenthalt und finanzielle Unterstützung. So wird auch finanziell schlechter gestellten Studierenden ein Auslandsaufenthalt ermöglicht. Ein solcher bietet die Möglichkeit zur persönlichen Entwicklung, zum Austausch von Erfahrungen und Kompetenzen, unter anderem auf kultureller und wissenschaftlicher Ebene, sowie zur europaweiten Vernetzung.
ECTS-Verpflichtungen stehen in vielerlei Hinsicht im Widerspruch zu diesen Gedanken, insbesondere da der ermöglichte Kompetenzerwerb und die Entwicklung sich nicht in ECTS-Punkten messen lassen. Derartige Regelungen entfalten eine weitreichende Abschreckungswirkung auf die Studierenden, an welche sich das Erasmus-Programm richten soll. In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, welcher Anteil der Studierenden tatsächlich von Sanktionen betroffen wäre. Bereits in der Entscheidungsphase für einen anzustreben Auslandsaufenthalt werden Studierende entmutigt und trauen sich gegebenenfalls nicht zu, die erforderliche Leistung sicher erbringen zu können.
Dies betrifft alle Studierenden unabhängig von ihrem vermeintlichen Leistungsvermögen, denn auch Studierende, die an ihrer Heimatuniversität hinsichtlich der Noten bislang erfolgreich waren, können in anderen Ländern bei Prüfungen durchfallen, da sie mit den fachspezifischen, kulturellen und sprachlichen Begebenheiten nicht vertraut sind und sich dessen in der Regel bewusst sind.
Die Kopplung an die finanzielle Unterstützung bewirkt, dass finanziell schwächere Studierende eher von dem Risiko einer Zurückzahlung abgeschreckt werden. Über die bereits abzulehnende Verunsicherung Einzelner hinausgehend droht Erasmus bei einer flächendeckenden Einführung der in diesem Papier kritisierten Vorgaben praktisch zu einem Programm für wirtschaftlich Bessergestellte zu werden. Jenseits der realen finanziellen Unsicherheit wird durch ECTS-Verpflichtungen die Niederschwelligkeit von Erasmus zunichte gemacht.
Der Gesamtaufenthalt erschiene somit wie eine Prüfung, in welcher nach starren Kriterien der Erfolg ebenjenes Auslandsaufenthaltes nachgewiesen werden muss. Besonders Studierende, die an einem Auslandsaufenthalt interessiert sind, aber gleichzeitig Bedenken haben, werden sich so letztlich dagegen entscheiden. Auf diese Weise würde Erasmus das Ziel verfehlen, vor allem auch diejenigen zu erreichen, die bislang wenig interkulturelle Erfahrungen gesammelt haben.
Nicht nur bei der Entscheidung für oder gegen die Teilnahme am Erasmus-Programm, sondern auch während eines bereits angetretenen Auslandsaufenthaltes hätte eine harte Verpflichtung zum Mindesterwerb von ECTS-Punkten negative Auswirkungen auf die Qualität des Aufenthalts in seiner Gesamtheit. Austauschstudierenden erscheint so in vielen Situationen der ECTS-Gewinn als primäres Ziel und dem kulturellen Erfahrungsgewinn wird nicht die angedachte Bedeutung beigemessen.
Studierende trauen sich eventuell nicht, ein anspruchsvolleres, aber auch interessanteres und fachlich gewinnbringenderes Modul zu belegen aus der Furcht heraus, die Prüfung nicht zu bestehen und so die geforderten ECTS-Punkte nicht zu erreichen. Derartige Module können insbesondere in fachlichen Gebieten liegen und spezifische Inhalte behandeln, welche an der Heimatuniversität nicht angeboten werden. Die unter diesen Umständen „zwanghaft“ erbrachten ECTS-Punkte bringen die betroffenen Studierenden im Studium gegebenenfalls fachlich nicht weiter, sondern werden lediglich zum Selbstzweck geleistet.
Sowohl der wissenschaftliche, als auch der kulturelle Austausch, zwei der elementaren Grundgedanken von Erasmus, werden also auf diese Weise korrumpiert.

Resolution gegen ECTS-Mindestregelungen

Beschluss zur Solidarisierung mit „TUtalausvall Verhindern!“

Beschlossen auf der FSK am 22.10.2022

Die FSK schließt sich der Entscheidung der studentischen Vollversammlung an, sich mit dem Krisenbündnis „TUtalausfall verhindern!“ zu solidarisieren und zum Studierendenstreik am 24.11.2022 aufzurufen

beschluesse_und_resolutionen.txt · Zuletzt geändert: 2022/12/05 11:37 von ff37soma

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