From Fachschaftenkonferenz der TU Darmstadt

FsHandbuch: Berufungen

Um einen neuen Professor zu berufen wird eine Berufungskommission eingesetzt. Sie besteht auf fünf Professoren, zwei Mitarbeitern und zwei Studierenden. Zusätzlich sind meist noch beratende Professoren aus anderen Fachbereichen ohne Stimmrecht mit dabei.

Professoren schauen bei Bewerbern meist darauf, ob ihre potentiellen neuen Kollegen einen guten Ruf in der Wissenschaft haben und das Renomeé des Fachbereiches weiter erhöhen können. Hierzu werden die Teilnahmen an internationalen Konferenzen und die Anzahl der Erstautorenschaft bei Veröffentlichungen gezählt, außerdem spielen persönliche Kontakte auch eine große Rolle. Lehre und pädagogische Eignung ist für sie nicht so wichtig. Die Aufgabe der Studierenden ist es, hier aufzupassen und den Bewerber ausführlich nach seinen Konzepten für eine gute Lehre zu fragen: Anzahl und Größe bisheriger Lehrveranstaltungen, Selbstkonzeption oder nur Assistenz bei Übungen, Anzahl der betreuten Studien- und Abschlussarbeiten.

Der Ablauf einer BK ist wie folgt, (siehe auch HHG ab § 69): Wenn ein Professor in Ruhestand oder an eine andere Uni geht oder aus sonstwelchen Gründen den Fachbereich verlässt, beschließt der Fachbereichsrat, dass die Professur neu ausgesprochen wird und setzt eine Berufungskommission ein.

Die BK formuliert eine Stellenausschreibung, die der FBR beschließt und die in "einschlägigen Medien" veröffentlich wird, meist in großen, überregionalen Tageszeitungen und in Onlineportalen. Beim Ausschreibungstext solltet Ihr darauf achten, dass so etwas wie "Erfahrung in der Lehre und zusätzliche didaktische Qualifikationen sind wünschenswert" oder "eine Beteiligung an den allgemeinen Lehraufgaben des Fachbereiches in der Grundlehre und im Servicebereich wird erwartet" drinnen steht.

Die eingehenden Bewerbungen werden dann gesichtet und ausgehend von der Stellenausschreibung werden nicht passende Bewerber aussortiert, passende Bewerber werden zu Probevorträgen und Vorstellungsgesprächen eingeladen. Gründe für die Ablehnung müssen im Bericht über die Arbeit der Kommission kurz begründet werden.

Von den eingeladenen Bewerbern werden im Normallfall drei Berufungsvorschläge auf eine Berufungsliste gesetzt. Diese Liste muss vom FBR beschlossen werden. Zu jedem endgültig vorgeschlagenen Bewerber werden weitere externe Gutachten eingeholt und eine Reihung der Kandidaten festgelegt. Diese Beschlüsse sollten möglichst einstimmig sein, da sonst das jeweils höhergestellte Gremium genaue Nachfragen nach den Gründen stellt.

Nun wird die Liste dem Senat vorgelegt, der nochmals darüber abstimmt. Sollte er nicht zustimmen, geht die Liste zurück in die BK, wo entweder neue Gutachten eingeholt oder andere Bewerber eingeladen werden. Auch eine komplette Neuausschreibung mit neuem Text ist möglich.

Falls die Senatsabstimmung positiv ist, reicht der Dekan die Berufungsliste an den Präsidenten weiter, dieser führt dann Verhandlungen mit der höchstgelisteten Person über Gehalt und Ausstattung (Räume und Mitarbeiter), um sie für die Professur zu gewinnen. (Früher führte das Hessische Wirtschaftsministerium diese Verhandlungen, aber seit der Autonomie die TUD hat der Präsident diese Aufgabe übernommen.)

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