From Fachschaftenkonferenz der TU Darmstadt

FsHandbuch: Einfuehrung

Die Vertretung der Studierenden-Interessen läuft in Hessen auf zwei Ebenen ab:

1. AStA/StuPa + Fachschaften (studentische Selbstverwaltung)

Die Verfasste Studierendenschaft (VS) ist eine Art unabhängiger Berufsverband (präziser: eine Körperschaft des öffentlichen Rechts), die per Gesetz alle Studierenden vertritt (weil diese ebenfalls per Gesetz deren Mitglieder sind). Einmal im Jahr wird das Studierendenparlament (StuPa) für die ganze Uni und der Fachschaftsrat an deinem Fachbereich gewählt. Das StuPa wählt dann den Vorstand des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), der ehrenamtliche ReferentInnen für bestimmte Aufgabenfelder – zum Beispiel Fachschaftenkoordination – ernennt.

Die VS ist eine so genannte „Zwangskörperschaft“ – siehe oben, alle Studierenden sind gezwungen, Mitglied zu sein. Das klingt nach einem brutalen Eingriff in die Freiheit der Einzelnen – tatsächlich ist der AStA aber nur wegen des aus der Zwangskörperschaft folgenden Alleinvertretungsmandates für die Studierenden berechtigt, Verträge für alle Studierenden abzuschließen. Das beliebte RMV- AStA-Semesterticket ist das Ergebnis eines dieser Verträge. Zur Finanzierung der vertraglichen Verpflichtungen und für die eigene Verwaltungstätigkeit, die letztendlich die Vertretung der Interessen der Studierenden bedeutet, ist der AStA berechtigt, Beiträge zu erheben.

Im Sommersemester 2007 beträgt der Semesterbeitrag plus Verwaltungskostenbeitrag 193,41 Euro.

2. Fachbereichsgremien, Kommissionen, Senat

Neben der Verfassten Studierendenschaft, in deren Rahmen sich die Studis um ihre eigenen Belange kümmern, gibt es die akademische Selbstverwaltung. Das wiederum bedeutet, dass einzelne Institute, Fachbereiche und die Uni insgesamt ihre Angelegenheiten durch gewählte Gremien selbst regeln.

Mit moderner Demokratie hat das nur eingeschränkt was zu tun, denn in fast allen Uni-Gremien (und Fachbereichs- oder Institutsgremien) haben die VertreterInnen der zahlenmäßig kleinsten Statusgruppe, jener der ProfessorInnen, eine gesetzlich garantierte Mehrheit. Dies wird mit der „Freiheit von Wissenschaft und Lehre“ begründet.

Ungeachtet dieser Variante eines Mehr-Klassen-Wahlrechtes bzw. eines ständestaatlichen Modells besteht für Studierende immer wieder die Möglichkeit, bei knappen Entscheidungen das „Zünglein an der Waage“ zu spielen.

Die verschiedenen Gremien:

Fachschaftsrat:Die gewählten Vertreter der Fachschaft
Studentenparlament:Beschließt über grundsätzliche Angelegenheiten der Studentenschaft
Allgemeiner Studierendenausschuss:Vertritt die Studentenschaft
Fachbereichsrat:Zentrales Gremium am Fachbereich
Universitätsversammlung:Behandelt Angelegenheiten die für die Universität von grundsätzlicher Bedeutung sind
Senat:Berät und überwacht das Präsidium und entscheidet in einigen universitären Grundsatzfragen
Präsidium:Leitung der Hochschule
Dekanat:Leitung des jeweiligen Fachbereichs
Hochschulrat:Kontrolle der universitären Selbstverwaltung

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