From Fachschaftenkonferenz der TU Darmstadt

FsHandbuch: Hochschulgremien

Auf hochschulpolitischer Ebene gibt es verschiedene Gremien, die Leitungs- und Kontrollaufgaben wahrnehmen. Die Sitzungen der Gremien sind grundsätzlich öffentlich. Nur in besonderen Fällen, wenn etwa Persönlichkeitsrechte in besonderer Weise tangiert werden, kann eine Sitzung für nicht-öffentlich erklärt werden.

Universitätsversammlung (UV)

Die Universitätsversammlung (auch Hochschulversammlung genannt) ist das höchste Gremium der Universität. Sie entscheidet über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, wählt die Mitglieder des Senats sowie den Präsidenten und die Vizepräsidenten der TU. Sie tagt normalerweise einmal im Jahr, außer in besonderen Situationen wie einer Präsidentenwahl. In der jährlichen Sitzung legt ihr der Präsident Rechenschaft über wichtige Ereignisse in der Entwicklung der Hochschule des letzten Jahres ab.

Die Studierenden sind in der Universitätsversammlung mit 15 Mitgliedern vertreten. Ihnen stehen 31 Professoren, 10 wissenschaftliche Mitarbeiter und 5 administrativ-technische Mitarbeiter aller Fachbereiche gegenüber. Die studentischen Vertreter werden über die Listen bei den jährlichen Hochschulwahlen gewählt.

Ihre Aufgaben sind die Wahl des Präsidiums, die Verabschiedung von die gesamte Hochschule betreffenden Gesetze und die Wahl von Mitgliedern in den Senat, hierunter vier studentische.

Senat

Der Senat der TU Darmstadt berät das Präsidium in Angelegenheiten von Struktur, Entwicklungs- und Bauplanung, Haushalt, Forschung, Lehre und Studium. Er überwacht die Geschäftsführung des Präsidiums. Gewählt werden die Mitglieder, unter ihnen vier studentische, von der Universtitäsversammlung.

Studierendenparlament (StuPa)

Das Studentenparlament (StuPa) ist das höchste Gremium der Studierendenschaft. Seine Aufgabe ist die Wahl und Kontrolle des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) sowie Verwaltung des Haushaltes der Studierendenschaft. Es besteht aus 31 studentischen Mitgliedern, die per Listenwahl gewählt werden. Es tagt monatlich in der Vorlesungszeit.

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

Der Allgemeine Studierendenausschuss ist das ausführende Organ der Studierendenschaft. Er führt die Beschlüsse des Studentenparlaments aus und ist diesem dafür verantwortlich. Seine Referenten werden vom Studentenparlament ernannt und kontrolliert.

Der AStA ist für die Gewerbebetriebe der Studierendenschaft, vor allem dem 603qm, Schloßkeller und AStA-Laden, verantwortlich. Er bietet außerdem Dienstleistungen für die Studierenden an, etwa Busvermietung, Sozial- und Rechtsberatung.

QSL

Grundlagen

Als Ersatz für die Studiengebühren wurde vom Land das "Gesetz zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre an hessischen Hochschulen" erlassen, nach diesem bekommen die Hochschulen in Hessen insgesamt 46 Mio € pro Semester, aufgeteilt nach Anzahl der Studierenden. An der TU laufen die Mittel unter dem Begriff QSL, an der h_da heißen sie QV, gemeint ist das Gleiche.

Gremien

Nach der Satzung werden die Mittel zur Hälfte an die Fachbereiche verteilt und zur anderen Hälfte zentral vergeben. Die zentrale QSL-Kommission besteht aus 4 Studierenden (gewählt von den studentischen Mitgliedern im Senat), 1 Präsidiumsmitglied, 1 Studiendekan, 1 ATM, 1 WiMi. In den Fachbereichen bestimmen die Vertreter im FBR die Besetzung, die hier aus 4 Studenten, 1 Studiendekan, 1 Prof, 1 ATM, 1 WiMi. In der Satzung wird hier eine abweichende Lösung vorgeschlagen, diese hier sollte aber im Sinne der Studierenden die Bessere sein, ausserdem entspricht Sie den gesetzlichen Vorgaben.

Antragsrecht

Der FSR hat sowohl für Fachbereichs- als auch für zentrale Mittel ein Antragsrecht.

Verfahren am FB

Nach der Satzung ist ein recht starres Verfahren vorgeschlagen, was vermutlich in den meisten Fachbereichen so nicht stattfindet. Geklärt ist: aus den Mitteln kann so ziemlich alles bezahlt werden, von Baumaßnahmen und Material bis Personal. Wenn es Probleme gibt: Im Zweifel haben die Studenten den längeren Hebel. Weiterhin ist der Fachbereich zum Bericht über die Verwendung gegenüber dem Präsidium verpflichtet.

Zentrale Mittel

Auch die zentrale Kommission weicht etwas von der Satzung ab. Das folgende Verfahren hat sich mittlerweile bewährt:

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