Fachschaftler können wegen Gremienarbeit Urlaubssemester beantragen und trotzdem Prüfungen ablegen, Teilzeitstudium auch. Nachweis bei dem Gremium (wozu z.B. auch Berufungskommissionen zählen).
Regelung ab Wintersemester 08/09
unbekannt / noch nachtragen / Auge drauf haben
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