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FSKGeschaeftsordnung

FSWE2006.FSKGeschaeftsordnung History

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!Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz der Technischen Universität Darmstadt
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!!Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz der Technischen Universität Darmstadt
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0. Feststellung der Beschlussfähigkeit\\
1. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung\\
2. Mitteilungen\\
3. Anträge von Gästen\\
to:
0. Feststellung der Anwesenden\\
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit \\
2. Gäste \\
3. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung\\
4. Mitteilungen
\\
Added lines 1-59:
!Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz der Technischen Universität Darmstadt
April 2006

!!Präambel
Im Bewusstsein ihrer Verantwortung vor sich selbst und den Studierenden, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einer autonomen Technischen Universität dem Frieden der Autonomie zu dienen, hat sich die Studierendenschaft kraft des akuten Bedarfs diese Geschäftsordnung gegeben.
Die Studierenden in den Fachbereichen Rechts-und-Wirtschaftswissenschaften, Gesellschafts-und-Geschichtswissenschaften, Humanwissenschaften, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Material-und-Geowissenschaften, Bauingenieurwesen-und-Geodäsie, Architektur, Maschinenbau, Elektrotechnik-und-Informationstechnik, Informatik, Lehramt, Computational-Engineering, Informationssystemtechnik und Agrarphilosophie haben in freier Selbstbestimmung die Autonomie und Eliteschaft der Technischen Universität Darmstadt vollendet. Damit gilt diese Geschäftsordnung für die gesamte Studierendenschaft der Technischen Universität Darmstadt.
Die Fachschaftenkonferenz setzt sich zum Ziel, die Interessen der Fachschaften auf Hochschulebene auszutauschen und nach außen zu artikulieren und deren Aktivitäten zu koordinieren.

!!§ 1 Zusammensetzung
(1) Die Fachschaftenkonferenz setzt sich aus Vertretern der einzelnen Fachschaftsräten der TU Darmstadt zusammen. Jeder Fachschaftsrat hat das Recht, zwei Vertreter zu entsenden (§ 98 (2) Satz 2 HHG). Jeder Vertreter hat eine Stimme.\\
(2) Die Fachschaftenkonferenz ist beschlussfähig, wenn mindestens 33 vom Hundert Fachschaften anwesend sind.\\
(3) Fachschaftsräte, die keine Vertreter entsenden, haben kein Stimmrecht.\\
(4) Der Allgemeine Studierendenausschuss hat eine beratende Stimme.\\
(5) Die Sitzungen sind öffentlich und frei zugänglich.

!! § 2 Ausrichtung der Sitzung
(1) Die Fachschaftenkonferenz tagt während der Vorlesungszeit monatlich abends möglichst abwechselnd dienstags, mittwochs oder donnerstags. In der vorlesungsfreien Zeit findet die Sitzung alle sechs Wochen statt. Es können außerordentliche Sitzungen aus besonderem Grund einberufen werden.\\
(2) Die Sitzung findet rotierend bei allen Fachbereichen statt, soweit diese in der Fachschaftenkonferenz vertreten sind.\\
(3) Die ausrichtende Fachschaft führt den Vorsitz der Sitzung.

!!§ 3 Einladung
Die ausrichtende Fachschaft lädt schriftlich zur Sitzung ein. Diese Einladung erfolgt 10 Werktage vor der Sitzung per Hauspost. Zusätzlich erfolgt die Einladung per E-Mail. Es soll zeitnah nochmals per E-Mail an die Sitzung erinnert werden.

!!§ 3a Gruß
(1) Die Fachschaftenkonferenz grüßt das Präsidium.\\
(2) Außerdem noch die Verwaltung.\\
(3) Und auch die Studierenden.

!!§ 4 Protokoll
(1) Die ausrichtende Fachschaft führt Protokoll über den Sitzungsverlauf.\\
(2) Das Protokoll soll mit der Einladung verschickt werden.\\
(3) Das Protokoll wird auf geeignetem Wege veröffentlicht.

!! § 5 Tagesordnung
(1) Folgende Punkte sollen immer auf der Tagesordnung sein:\\
0. Feststellung der Beschlussfähigkeit\\
1. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung\\
2. Mitteilungen\\
3. Anträge von Gästen\\
sowie den Punkt „Bericht des Allgemeinen Studierendenausschusses“ an beliebiger Stelle.\\
(2) Soweit möglich, kann über aktuelle Entwicklungen im Senat, Studentenparlament, Unterausschüssen und Fachschaften berichtet werden.\\
(3) Es soll der Ausrichter der jeweils übernächsten FSK sowie das Datum festgelegt werden.\\

!! § 6 Fachschaftenwochenende
(1) Das Fachschaftenwochenende dient dem intensiven Austausch der Fachschaften untereinander. Es kann einmal pro Semester stattfinden, jedoch mindestens einmal pro Jahr.\\
(2) Es sollen Teilnehmer aller Fachschaften teilnehmen.\\
(3) Das Fachschaftenwochenende wird durch den Allgemeinen Studierendenausschuss finanziert.

!! § 7 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Diese Ordnung tritt mit Ablauf des 30. September 200x (oder 31. März 200x) außer Kraft.

!! § 8 Geschäftsordnungsänderung
Diese Geschäftsordnung kann mit einer Mehrheit von 66 vom Hundert aller Fachschaftsräte geändert werden.

!! § 9 Schlussbestimmung
Wer sich auf diese Geschäftsordnung bei einer Diskussion beruft hat schon verloren und ist raus. Der Protokollant ist immer nie raus.

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Diese Geschäftsordnung entstand unter Einwirkung von viel leckerem Bier. Außerdem mitgewirkt haben: Jutta Prohaska, Elli Jacobi, Ingo Reimund, Max Sievers, Arne Pottharst. Alle Rechte, insbesondere das der Verfilmung, vorbehalten.
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