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FSWE2006 /
FSKGeschaeftsordnungFSWE2006.FSKGeschaeftsordnung HistoryShow minor edits - Show changes to markup Changed line 1 from:
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Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz der Technischen Universität DarmstadtApril 2006 PräambelIm Bewusstsein ihrer Verantwortung vor sich selbst und den Studierenden, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einer autonomen Technischen Universität dem Frieden der Autonomie zu dienen, hat sich die Studierendenschaft kraft des akuten Bedarfs diese Geschäftsordnung gegeben. Die Studierenden in den Fachbereichen Rechts-und-Wirtschaftswissenschaften, Gesellschafts-und-Geschichtswissenschaften, Humanwissenschaften, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Material-und-Geowissenschaften, Bauingenieurwesen-und-Geodäsie, Architektur, Maschinenbau, Elektrotechnik-und-Informationstechnik, Informatik, Lehramt, Computational-Engineering, Informationssystemtechnik und Agrarphilosophie haben in freier Selbstbestimmung die Autonomie und Eliteschaft der Technischen Universität Darmstadt vollendet. Damit gilt diese Geschäftsordnung für die gesamte Studierendenschaft der Technischen Universität Darmstadt. Die Fachschaftenkonferenz setzt sich zum Ziel, die Interessen der Fachschaften auf Hochschulebene auszutauschen und nach außen zu artikulieren und deren Aktivitäten zu koordinieren. § 1 Zusammensetzung(1) Die Fachschaftenkonferenz setzt sich aus Vertretern der einzelnen Fachschaftsräten der TU Darmstadt zusammen. Jeder Fachschaftsrat hat das Recht, zwei Vertreter zu entsenden (§ 98 (2) Satz 2 HHG). Jeder Vertreter hat eine Stimme. § 2 Ausrichtung der Sitzung(1) Die Fachschaftenkonferenz tagt während der Vorlesungszeit monatlich abends möglichst abwechselnd dienstags, mittwochs oder donnerstags. In der vorlesungsfreien Zeit findet die Sitzung alle sechs Wochen statt. Es können außerordentliche Sitzungen aus besonderem Grund einberufen werden. § 3 EinladungDie ausrichtende Fachschaft lädt schriftlich zur Sitzung ein. Diese Einladung erfolgt 10 Werktage vor der Sitzung per Hauspost. Zusätzlich erfolgt die Einladung per E-Mail. Es soll zeitnah nochmals per E-Mail an die Sitzung erinnert werden. § 3a Gruß(1) Die Fachschaftenkonferenz grüßt das Präsidium. § 4 Protokoll(1) Die ausrichtende Fachschaft führt Protokoll über den Sitzungsverlauf. § 5 Tagesordnung(1) Folgende Punkte sollen immer auf der Tagesordnung sein: § 6 Fachschaftenwochenende(1) Das Fachschaftenwochenende dient dem intensiven Austausch der Fachschaften untereinander. Es kann einmal pro Semester stattfinden, jedoch mindestens einmal pro Jahr. § 7 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-TretenDiese Ordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Diese Ordnung tritt mit Ablauf des 30. September 200x (oder 31. März 200x) außer Kraft. § 8 GeschäftsordnungsänderungDiese Geschäftsordnung kann mit einer Mehrheit von 66 vom Hundert aller Fachschaftsräte geändert werden. § 9 SchlussbestimmungWer sich auf diese Geschäftsordnung bei einer Diskussion beruft hat schon verloren und ist raus. Der Protokollant ist immer nie raus. Diese Geschäftsordnung entstand unter Einwirkung von viel leckerem Bier. Außerdem mitgewirkt haben: Jutta Prohaska, Elli Jacobi, Ingo Reimund, Max Sievers, Arne Pottharst. Alle Rechte, insbesondere das der Verfilmung, vorbehalten. |