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FBWahlen

Auf Fachbereichsebene finden Wahlen für

  • den Fachschaftsrat
  • den Fachbreichsrat statt.

Beide Wahlen finden jährlich zusammen mit den anderen Hochschulwahlen jedes Sommersemester statt.


Der Fachschaftsrat (FSR)

Der Fachschaftsrat wird in der Regel an TUD in einer Personenwahl gewählt. D.h. es wird eine Liste mit allen Bewerbern abgegeben und die Wähler bestimmen, wer von der Liste in den FSR gewählt wird. Theoretisch wäre es jedoch auch möglich, dass mehrere Listen zur Wahl antreten und es eine Listenwahl gibt.

Die Größe des FSR richtet sich nach der Studierendenzahl im Fachbereich (drei, fünf, sieben oder neun Mitglieder). Bei der Wahl 2007 sind die Größen der Fachschaftsräte wie folgt:

  • FB 1,2, 3, 15, 16 und 20: 9 Studenten (innen)
  • FB 13 und 18 : 7 Studenten (innen)
  • FB 4, 5, 7 und 10 : 5 Studenten (innen)
  • FB 11 sowie Studienbereiche CE, Mechanik und IST : 3 Studenten (innen)

Die studentischen Vertreter im Fachbereichsrat (FBR)

Im FBR sitzen in der Regel drei stud. Vertreter, zwei wissenschaftliche Mitarbeiter, ein technisch-administratives Mitglied und sieben Professoren. Ab 20 Professuren im FB können es fünf stud. Vertreter sein (natürlich auch entsprechend mehr Vertreter aus den anderen Hochschulgruppen). Die stud. Vertreter im FBR werden an TUD normalerweise in einer Personenwahl gewählt, auch hier wäre theoretisch eine Listenwahl möglich (siehe FSR).


Allgemein:

  • Der FSR und die studentischen Vertreter im FBR entsenden die studentischen Vertreter in die verschiedenen Gremien des Fachbereichs (z. B. Berfungskommissionen oder Lehr- und Studienausschuss; fragt nach, was es alles gibt!).
  • Der FSR hat Vetorecht (14 Tage) für alle Ausgaben des Fachbereiches aus Studiengebührenmitteln.
  • Es empfiehlt sich, mehr Leute auf eine Liste zu setzen als nötige (als Vertreter), da so bei Krankheit oder ähnlichem Ausfall, Rücktritt oder sonstigen Gründen die Leute, die mit auf der Liste standen, nachrücken können. Somit ist gewährleistet, dass man als Studierende immer mit der maximal möglichen Zahl an Vertretern in den Gremien sitzen kann. Mehr Vertreter bedeutet mehr Stimmrecht!
  • Wahlwerbung machen! Die hessische Landesregierung hat den Fallstrick erschaffen, dass wenn die Wahlbeteiligung unter 25% fällt, es zu Kürzungen der Mittel kommt, bzw. die verfasste Studierendenschaft weniger bis gar keinen Beitrag (zur Zeit 8 EUR pro Semester) erheben darf.
  • Studiengebührenbefreiung: Mitglieder in hochschulpolitischen Gremien können Urlaubssemester nehmen, wobei ihr Prüfungsrecht erhalten bleibt. Sie müssen also keine Studiengebühren zahlen, dürfen aber normal prüfen.

Formulare und weitere Infos: Gibts beim Wahlamt, Fr. Diehl, Tel. 06151-165328, http://www.tu-darmstadt.de/pvw/wahlamt/

Vgl. Satzung der Studentenschaft der TUD §36, HHG §50, GO §5, Abs. 2
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