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Wahlen

Für die Prozedur bei Wahlen ist folgendes zu beachten:

1. Die Wahl des Fachschaftsrates findet zuammen mit der Wahl des Stupa statt.

Die Wahlvorschläge für den Fachschaftrat und die stud. Mitglieder des FBR müssen bis zum vom Wahlausschuss genannten Termin beim Wahlausschuss eingehen (Spätestens 4 Wochen vor der Wahl) (Vgl. Satzung der Studentenschaft der TUD §20). Entsprechende Formulare bekommt man beim Wahlamt.

2. Die FSR setzen sich wie folgt zusammen (Vgl. Satzung der Studentenschaft der TUD §37):

  • Bis 500 Studenten im Fachbereich besteht der FSR aus 3 Leuten.
  • Bei 501-1000 Studenten im Fachbereich besteht der FSR aus 5 Leuten.
  • Bei 1001-1500 Studenten im Fachbereich besteht der FSR aus 7 Leuten.
  • Bei mehr als 1500 Studenten im Fachbereich besteht der FSR aus 9 Leuten.

3. Die Liste des FBR setzt sich wie folgt zusammen:

  • I. d. R. sitzen 3 stud. Vertreter im FBR (Vgl. §50 HHG).
  • Bei mehr als 20 Professuren kann der Senast beschließen, das es den "großen" FBR gibt, d.h. 5 stud. Vertreter (natürlich haben sitzen entsprechend auch mehr Mitglieder von den Profs, Wi-Mis und tech.-admin. Kräften drinn) (Vgl. Grundordnung der TUD $5).

4. Allgemeines:

  • Es empfiehlt sich mehr Lete auf eine Liste zu setzen, als nötige Vertreter, da so bei Ausfall, Rücktritt oder sonstigen Gründen, die Leute, die mit auf der Liste standen nachrücken können. Somit ist gewährleistet, dass man als Studierende immer mit der max. möglichen Zahl an Vertretern in den Gremien sitzen kann.
  • Wahlwerbung machen! Die hessische Landesregierung hat den Fallstrick erschaffen, dass wenn die Wahlbeteiligung unter 25% fällt, es zu Kürzungen der Mittel kommt, bzw. die verfasste Studierendenschaft weniger bis gar keinen Beitrag ( z.zt. 8 EUR pro Semester) erheben darf
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Page last modified on December 14, 2006, at 05:57 PM