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UniWahlen

Universitätsweit können Studenten folgende Gremien wählen:

1. Studentenparlament (StuPa)

2. Studentische Mitglieder in der Universitätsversammlung

Beide Wahlen finden jährlich zusammen mit den anderen Hochschulwahlen jedes Sommersemester statt.


1. StuPa

Das StuPa besteht aus 31 Mitgliedern. Gewählt wird in Listenwahl und die Besetzung der Sitze erfolgt in Verhältniswahl Wie der Name schon sagt, besteht das StuPa nur aus Studenten und die Listen werden fachbereichsübergreifend gewählt. Das StuPa wählt seinerseits u.a. den AStA-Vorstand und entsendet Vertretter in uniweite Gremien.


2. Studentische Mitglieder in der Universitätsversammlung

Die Universitätsversammlung hat 61 stimmberechtigte Mitglieder: 31 Mitglieder der Professorengruppe, 15 Studierende, 10 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sowie 5 administrativ-technische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter. Gewählt werden die stud. Vertreter in Listenwahl, d.h. die 15 Sitze verteilen sich prozentual auf die antretenden Listen.


Allgemein:

  • Es empfiehlt sich mehr Leute auf eine Liste zu setzen, als nötige Vertreter, da so bei Ausfall, Rücktritt oder sonstigen Gründen, die Leute, die mit auf der Liste standen nachrücken können. Somit ist gewährleistet, dass man als Studierende immer mit der max. möglichen Zahl an Vertretern in den Gremien sitzen kann.
  • Wahlwerbung machen! Die hessische Landesregierung hat den Fallstrick erschaffen, dass wenn die Wahlbeteiligung unter 25% fällt, es zu Kürzungen der Mittel kommt, bzw. die verfasste Studierendenschaft weniger bis gar keinen Beitrag ( z.zt. 8 EUR pro Semester) erheben darf

Formulare und weitere Infos: Gibts beim Wahlamt, Fr. Diehl, Tel. 06151-165328, http://www.tu-darmstadt.de/pvw/wahlamt/

Vgl. Satzung der Studentenschaft der TUD §7, Abs. 1; §14, §20; GO §1, Abs. 3; HHG §13-15

HowTo Wahlliste

  • Listenführer
  • Personen, die sich wählen lassen wollen
  • Unterstützer (über nötige Anzahl informieren)
  • Unterlagen zum Eintragen als Kandidat (online beim Wahlamt abrufbar)
  • Reihenfolge bei der Liste festlegen (bedenken, dass Frauen immer gewählt werden un ansonsten eher "von oben nach unten" angekreuzt wird)
  • Unterlagen rechtzeitig beim Wahlamt abgeben (ausgedruckt, Liste zusätzlich digital)
  • Telefonnummer angeben, um schnelle Rückfragen zu ermöglichen
  • evtl. Widerspruch gegen den Eintrag im Wählerverzeichnis einlegen, z.B. wenn man wegen Urlaubssemester kein Wahlrecht hat
  • bei den Einverständniserklärungen schon Listenname und Kreuz an der richtigen Stelle machen
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Page last modified on April 27, 2008, at 09:28 AM