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  1. weiter
  2. und weiter
  3. und so weiter
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# Der Fachschaftsrat (FSR) tagt grundsätzlich öffentlich (§36, Abs. 1). Eigentlich sollte einmal in der Woche ein Fachschaftstermin sein. An diesem Termin sollen gemeinsame Positionen erarbeitet werden; aus den verschiedenen Gremien (Direkorien, Ausschüße, FBR etc. pp.) berichtet werden; Aktionen geplant werden; Raum für Rückfragen an den FSR von Seiten der Studierenden sein etc. pp.

# Die Fachschaftsräte entsenden jeweils 2 Vertreter in die Fachschaftenkonferenz (FSK). Diese soll "insbesondere zu fachübergreifenden Angelegenheiten des Studiums Stellung" beziehen (HHG §98, Abs. 2). An der TUD tagt die FSK ca. alle 4 Wochen. Es wirde versucht 1x pro Jahr ein Fachschaftenwochenende zu organisieren.

to:
  1. Der Fachschaftsrat (FSR) tagt grundsätzlich öffentlich (§36, Abs. 1). Eigentlich sollte einmal in der Woche ein Fachschaftstermin sein. An diesem Termin sollen gemeinsame Positionen erarbeitet werden; aus den verschiedenen Gremien (Direkorien, Ausschüße, FBR etc. pp.) berichtet werden; Aktionen geplant werden; Raum für Rückfragen an den FSR von Seiten der Studierenden sein etc. pp.
  2. Die Fachschaftsräte entsenden jeweils 2 Vertreter in die Fachschaftenkonferenz (FSK). Diese soll "insbesondere zu fachübergreifenden Angelegenheiten des Studiums Stellung" beziehen (HHG §98, Abs. 2). An der TUD tagt die FSK ca. alle 4 Wochen. Es wirde versucht 1x pro Jahr ein Fachschaftenwochenende zu organisieren.
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# Lt. SaStu soll der Fachschaftrat einmal im Semester eine Vollersammlung einberufen. Diese muss min. 4 Vorlesungstage vorher angekündigt sein (§36, Abs. 2 u.3). Das fehlen in Veranstaltungen, aufgrund einer studentischen Vollversammlung ist entschuldigt.

to:
  1. Lt. SaStu soll der Fachschaftrat einmal im Semester eine Vollersammlung einberufen. Diese muss min. 4 Vorlesungstage vorher angekündigt sein (§36, Abs. 2 u.3). Das fehlen in Veranstaltungen, aufgrund einer studentischen Vollversammlung ist entschuldigt.
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Die Form der Fachschaften und deren Aufbau ergibt sich aus der Satzung der Studentenschaft der TUD (SaStu) §33-§37.

# Der Fachschaftsrat (FSR) tagt grundsätzlich öffentlich (§36, Abs. 1). Eigentlich sollte einmal in der Woche ein Fachschaftstermin sein. An diesem Termin sollen gemeinsame Positionen erarbeitet werden; aus den verschiedenen Gremien (Direkorien, Ausschüße, FBR etc. pp.) berichtet werden; Aktionen geplant werden; Raum für Rückfragen an den FSR von Seiten der Studierenden sein etc. pp.

# Die Fachschaftsräte entsenden jeweils 2 Vertreter in die Fachschaftenkonferenz (FSK). Diese soll "insbesondere zu fachübergreifenden Angelegenheiten des Studiums Stellung" beziehen (HHG §98, Abs. 2). An der TUD tagt die FSK ca. alle 4 Wochen. Es wirde versucht 1x pro Jahr ein Fachschaftenwochenende zu organisieren.

# Lt. SaStu soll der Fachschaftrat einmal im Semester eine Vollersammlung einberufen. Diese muss min. 4 Vorlesungstage vorher angekündigt sein (§36, Abs. 2 u.3). Das fehlen in Veranstaltungen, aufgrund einer studentischen Vollversammlung ist entschuldigt.

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