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HochschulgremienFsHandbuch.Hochschulgremien HistoryShow minor edits - Show changes to output November 18, 2009, at 04:35 PM
by - 1. Entwurf für Text zur QSL Kommission
Added lines 25-49:
!! QSL !!!Grundlagen Als Ersatz für die Studiengebühren wurde vom Land das "Gesetz zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre an hessischen Hochschulen" erlassen, nach diesem bekommen die Hochschulen in Hessen insgesamt 46 Mio € pro Semester, aufgeteilt nach Anzahl der Studierenden. An der TU laufen die Mittel unter dem Begriff QSL, an der h_da heißen sie QV, gemeint ist das Gleiche. !!!Gremien Nach der Satzung werden die Mittel zur Hälfte an die Fachbereiche verteilt und zur anderen Hälfte zentral vergeben. Die zentrale QSL-Kommission besteht aus 4 Studierenden (gewählt von den studentischen Mitgliedern im Senat), 1 Präsidiumsmitglied, 1 Studiendekan, 1 ATM, 1 WiMi. In den Fachbereichen bestimmen die Vertreter im FBR die Besetzung, die hier aus 4 Studenten, 1 Studiendekan, 1 Prof, 1 ATM, 1 WiMi. In der Satzung wird hier eine abweichende Lösung vorgeschlagen, diese hier sollte aber im Sinne der Studierenden die Bessere sein, ausserdem entspricht Sie den gesetzlichen Vorgaben. !!!Antragsrecht Der FSR hat sowohl für Fachbereichs- als auch für zentrale Mittel ein Antragsrecht. !!!Verfahren am FB Nach der Satzung ist ein recht starres Verfahren vorgeschlagen, was vermutlich in den meisten Fachbereichen so nicht stattfindet. Geklärt ist: aus den Mitteln kann so ziemlich alles bezahlt werden, von Baumaßnahmen und Material bis Personal. Wenn es Probleme gibt: Im Zweifel haben die Studenten den längeren Hebel. Weiterhin ist der Fachbereich zum Bericht über die Verwendung gegenüber dem Präsidium verpflichtet. !!!Zentrale Mittel Auch die zentrale Kommission weicht etwas von der Satzung ab. Das folgende Verfahren hat sich mittlerweile bewährt: * Antragsfrist war bisher 15. Januar bzw. 15. Juni, verbindlich ist das Schreiben was jeweils vorher auch die Fachschaften erreichen sollte. * Primäre Entscheidungsgrundlage für zentrale Mittel ist, dass das Projekt fachbereichsübergreifend ist, dafür kann es aber auch reichen, wenn Übertragbarkeit auf andere FB von Anfang an eingeplant ist. * Wenn die fachbereichsübergreifende Ausrichtung nicht ausreichend gegeben ist, kann auch eine Beteiligung aus Fachbereichs-QSL-Mitteln erwartet werden. * Nach Satzung werden insbesondere gefördert: Infrastrukturmaßnahmen zur Verbesserung und Qualitätssicherung von Lehre und Studium, die Förderung der Studienbereiche und interdisziplinären Studienschwerpunkte, Förderung innovativer Lehrprojekte, die Verbesserung der Raumsituation in der Lehre, die Verbesserung der Nutzungsbedingungen der Bibliothek, die Förderung von E-Learning, der Ausbau des Campus-Management-Systems oder Maßnahmen im Bereich der familiengerechten Hochschule. * In einer ersten Sitzung werden die Anträge in Kategorien eingeteilt. A heißt angenommen, B dass der Antragsteller den Antrag persönlich vorstellen soll und C Ablehnung. * Die Kommission kann Mittel kürzen * Für die Projekte muss anschliessend Bericht erstattet werden. |