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Berufungen

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January 08, 2008, at 01:27 PM by ArneP - Originaltext von der "Ausschüsse"-Seite
Added lines 1-53:
Um einen neuen Professor zu berufen wird eine Berufungskommission eingesetzt.
Sie besteht auf fünf Professoren, zwei Mitarbeitern und zwei Studierenden.
Zusätzlich sind meist noch beratende Professoren aus anderen Fachbereichen
ohne Stimmrecht mit dabei.

Professoren schauen bei Bewerbern meist darauf, ob ihre potentiellen
neuen Kollegen einen guten Ruf in der Wissenschaft haben und das Renomeé des
Fachbereiches weiter erhöhen können. Hierzu werden die Teilnahmen an
internationalen Konferenzen und die Anzahl der Erstautorenschaft bei
Veröffentlichungen gezählt, außerdem spielen persönliche Kontakte auch
eine große Rolle. Lehre und pädagogische Eignung ist für sie nicht so wichtig.
Die Aufgabe der Studierenden ist es, hier aufzupassen und den Bewerber
ausführlich nach seinen Konzepten für eine gute Lehre zu fragen: Anzahl und
Größe bisheriger Lehrveranstaltungen, Selbstkonzeption oder nur Assistenz
bei Übungen, Anzahl der betreuten Studien- und Abschlussarbeiten.

Der Ablauf einer BK ist wie folgt, (siehe auch HHG ab § 69): Wenn ein Professor
in Ruhestand oder an eine andere Uni geht oder aus sonstwelchen Gründen den
Fachbereich verlässt, beschließt der Fachbereichsrat, dass die Professur neu
ausgesprochen wird und setzt eine Berufungskommission ein.

Die BK formuliert eine Stellenausschreibung, die der FBR beschließt und die in
"einschlägigen Medien" veröffentlich wird, meist in großen, überregionalen
Tageszeitungen und in Onlineportalen. Beim Ausschreibungstext solltet Ihr darauf
achten, dass so etwas wie "Erfahrung in der Lehre und zusätzliche didaktische
Qualifikationen sind wünschenswert" oder "eine Beteiligung an den allgemeinen
Lehraufgaben des Fachbereiches in der Grundlehre und im Servicebereich wird
erwartet" drinnen steht.

Die eingehenden Bewerbungen werden dann gesichtet und ausgehend von der
Stellenausschreibung werden nicht passende Bewerber aussortiert, passende
Bewerber werden zu Probevorträgen und Vorstellungsgesprächen eingeladen. Gründe
für die Ablehnung müssen im Bericht über die Arbeit der Kommission kurz
begründet werden.

Von den eingeladenen Bewerbern werden im Normallfall drei Berufungsvorschläge
auf eine Berufungsliste gesetzt. Diese Liste muss vom FBR beschlossen werden.
Zu jedem endgültig vorgeschlagenen Bewerber werden weitere externe Gutachten
eingeholt und eine Reihung der Kandidaten festgelegt. Diese Beschlüsse sollten
möglichst einstimmig sein, da sonst das jeweils höhergestellte Gremium
genaue Nachfragen nach den Gründen stellt.

Nun wird die Liste dem Senat vorgelegt, der nochmals darüber abstimmt. Sollte
er nicht zustimmen, geht die Liste zurück in die BK, wo entweder neue Gutachten
eingeholt oder andere Bewerber eingeladen werden. Auch eine komplette
Neuausschreibung mit neuem Text ist möglich.

Falls die Senatsabstimmung positiv ist, reicht der Dekan die Berufungsliste
an den Präsidenten weiter, dieser führt dann Verhandlungen mit der
höchstgelisteten Person über Gehalt und Ausstattung (Räume und Mitarbeiter),
um sie für die Professur zu gewinnen. (Früher führte das Hessische
Wirtschaftsministerium diese Verhandlungen, aber seit der Autonomie die TUD
hat der Präsident diese Aufgabe übernommen.)
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Page last modified on January 08, 2008, at 01:27 PM