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||Präsidium:||Leitung der Hochschule||
to:
||Präsidium:||Leitung der Hochschule||
||Dekanat:||Leitung des jeweiligen Fachbereichs||
||Hochschulrat:||Kontrolle der universitären Selbstverwaltung
||
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Die verschiedenen Gremien:
to:
!!Die verschiedenen Gremien:
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Added lines 46-47:
||Studentenparlament:||Beschließt über grundsätzliche Angelegenheiten der Studentenschaft||
||Allgemeiner Studierendenausschuss:||Vertritt die Studentenschaft||
Changed lines 49-50 from:
||Senat:||Berät und überwacht das Präsidium||
||Universitätsversammlung:||Behandelt Angelegenheiten die für die Universität von grundsätzlicher Bedeutung sind||
to:
||Universitätsversammlung:||Behandelt Angelegenheiten die für die Universität von grundsätzlicher Bedeutung sind||
||Senat:||Berät und überwacht das Präsidium und entscheidet in einigen universitären Grundsatzfragen||
||Präsidium:||Leitung der Hochschule
||
Added lines 43-47:
Die verschiedenen Gremien:
||Fachschaftsrat:||Die gewählten Vertreter der Fachschaft||
||Fachbereichsrat:||Zentrales Gremium am Fachbereich||
||Senat:||Berät und überwacht das Präsidium||
||Universitätsversammlung:||Behandelt Angelegenheiten die für die Universität von grundsätzlicher Bedeutung sind||
Deleted lines 25-38:
Die Semesterbeiträge an die Studierendenschaft setzen sich wie folgt zusammen:
|| 8,00 Euro ||Studentische Beiträge zur Studierendenschaft||
|| 77,00 Euro ||Beitrag zum RMV-AStA-Semesterticket||
|| 1,18 Euro ||VRN-Zuschlag (Semesterticket)||
|| 0,23 Euro ||Beitrag zum Härtefond||
|| 57,00 Euro ||Studentenwerk||

Weitere 50 Euro hat das Land als „Verwaltungskostenbeitrag“ kassiert (das Land hält es dabei nicht für nötig zu
sagen, was die Gegenleistung für diese Beiträge sein soll: sie fließen zu 45 Euro
direkt in den Landeshaushalt zur allgemeinen Ausgabendeckung; 5 Euro verbleiben
großzügigerweise an der Uni für den Aufwand zur Einziehung der Beiträge...).

2004 wurde durch eine Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes seitens der Landesregierung festgelegt, dass jedes Jahr eine Beteiligung von mindestens 25 % bei den Wahlen zum Studierendenparlament erreicht werden muss, damit die VS ihre Beiträge in voller Höhe erheben darf. Die Wahlbeteiligung bei der Hochschulwahl 2006 an der TUD betrug 30,88 %.

Changed lines 30-31 from:
wiederum bedeutet, dass einzelne Institute (d.h.: meistens in Form des
Institutsdirektoriums)
, Fachbereiche und die Uni insgesamt ihre Angelegenheiten
to:
wiederum bedeutet, dass einzelne Institute, Fachbereiche und die Uni insgesamt ihre Angelegenheiten
Deleted lines 38-46:
Wieso diese Freiheit jedoch nur für ProfessorInnen gilt, nicht aber für andere
wissenschaftlich Tätige – auch Studierende betreiben ja schließlich
wissenschaftliche Arbeit! -, dazu lässt sich in den wohlweisen Sätzen der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes keine wirklich überzeugenden
Gründe finden. Auch hier wieder würden die besagten bösen Zungen sich wenig
wundern – und darauf verweisen, dass die RichterInnen des besagten Gerichtes im
Regelfall Jura-ProfessorInnen waren, bevor sie als RichterInnen gewählt wurden,
so dass sie quasi „in eigener Sache Recht“ schaffen...

Changed lines 41-45 from:
bei knappen Entscheidungen das „Zünglein an der Waage“ zu spielen. Direkt
gewählte Gremien sind die Fachbereichsräte, die u.a. die DekanInnen wählen, und
des Uni-Senat, der u.a. den/die UnipräsidentIn wählt (nebenbei erwähnt: Präsident
Steinberg wurde im Februar 2006 wiedergewählt für die nächsten maximal 6
Jahre).
to:
bei knappen Entscheidungen das „Zünglein an der Waage“ zu spielen.
Deleted lines 0-1:
VS, HoPo Struktur (Je nach FB +/- Direktorium/GemKo), UV + Senat
Added lines 39-69:

!!2. Fachbereichsgremien, Kommissionen, Senat

Neben der Verfassten Studierendenschaft, in deren Rahmen sich die Studis um
ihre eigenen Belange kümmern, gibt es die akademische Selbstverwaltung. Das
wiederum bedeutet, dass einzelne Institute (d.h.: meistens in Form des
Institutsdirektoriums), Fachbereiche und die Uni insgesamt ihre Angelegenheiten
durch gewählte Gremien selbst regeln.

Mit moderner Demokratie hat das nur eingeschränkt was zu tun, denn in fast allen
Uni-Gremien (und Fachbereichs- oder Institutsgremien) haben die VertreterInnen
der zahlenmäßig kleinsten Statusgruppe, jener der ProfessorInnen, eine gesetzlich
garantierte Mehrheit. Dies wird mit der „Freiheit von Wissenschaft und Lehre“
begründet.

Wieso diese Freiheit jedoch nur für ProfessorInnen gilt, nicht aber für andere
wissenschaftlich Tätige – auch Studierende betreiben ja schließlich
wissenschaftliche Arbeit! -, dazu lässt sich in den wohlweisen Sätzen der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes keine wirklich überzeugenden
Gründe finden. Auch hier wieder würden die besagten bösen Zungen sich wenig
wundern – und darauf verweisen, dass die RichterInnen des besagten Gerichtes im
Regelfall Jura-ProfessorInnen waren, bevor sie als RichterInnen gewählt wurden,
so dass sie quasi „in eigener Sache Recht“ schaffen...

Ungeachtet dieser Variante eines Mehr-Klassen-Wahlrechtes bzw. eines
ständestaatlichen Modells besteht für Studierende immer wieder die Möglichkeit,
bei knappen Entscheidungen das „Zünglein an der Waage“ zu spielen. Direkt
gewählte Gremien sind die Fachbereichsräte, die u.a. die DekanInnen wählen, und
des Uni-Senat, der u.a. den/die UnipräsidentIn wählt (nebenbei erwähnt: Präsident
Steinberg wurde im Februar 2006 wiedergewählt für die nächsten maximal 6
Jahre).
Added lines 3-6:
Die Vertretung der Studierenden-Interessen läuft in Hessen auf zwei Ebenen ab:

!!1. AStA/StuPa + Fachschaften (studentische Selbstverwaltung)

Changed lines 29-32 from:

Weitere 57,00 Euro hat das Studentenwerk (auch da bist du zwangsweise Mitglied,
hast aber deutlich weniger unmittelbare Rechte) und 50 Euro das Land als

„Verwaltungskostenbeitrag“ kassiert (das Land hält es dabei nicht für nötig zu
to:
|| 57,00 Euro ||Studentenwerk||

Weitere 50 Euro hat das Land als
„Verwaltungskostenbeitrag“ kassiert (das Land hält es dabei nicht für nötig zu
Changed lines 36-52 from:
Die Hessische Landesregierung erwägt übrigens immer noch, diesen Bereich der
studentischen Interessenvertretung kraft ihrer absoluten Landtagsmehrheit
abzuschaffen. Über die Gründe dafür kann man nur spekulieren – böse Zungen
würden mutmaßen, dass die Landesregierung einfach potenzielle KritikerInnen
mundtot machen wollen könnte.

Einen ersten diesbezüglichen Versuch machte sie 2004 durch eine Änderung des
Hessischen Hochschulgesetzes, nach dem die Beteiligung bei den Wahlen zum
Studierendenparlament jedes Jahr wieder mindestens 25
% erreichen muss, damit
die VS ihre Beiträge in voller Höhe erheben darf
.
Zum Vergleich: Die Wahlbeteiligung bei der StuPa-Wahl im Januar 2006 an der
JWGU betrug 30,6 %, bei der Kommunalwahl im März 2006 in unserer werten
Nachbarstadt Offenbach am Main betrug sie mit 31.0% nur unwesentlich mehr –
eine Reduzierung der Kommunalabgaben bei niedriger Wahlbeteiligung zieht jedoch
niemand in Erwägung; vielmehr wurde eine Vereinfachung des Wahlrechts oder
sogar eine Wahlpflicht bei der Kommunalwahl erwogen.
„Ein Schuft, wer Böses dabei denkt...“
to:
2004 wurde durch eine Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes seitens der Landesregierung festgelegt, dass jedes Jahr eine Beteiligung von mindestens 25 % bei den Wahlen zum Studierendenparlament erreicht werden muss, damit die VS ihre Beiträge in voller Höhe erheben darf. Die Wahlbeteiligung bei der Hochschulwahl 2006 an der TUD betrug 30,88 %.
Changed lines 29-30 from:
86,18 Euro deiner Beiträge wurden also für deine Interessen verwandt.
to:
Added line 36:
Added line 42:
Changed lines 25-28 from:
|| 8,00 Euro|| Studentische Beiträge zur Studierendenschaft||
* 77,00 Euro     Beitrag zum RMV-AStA-Semesterticket
* 1,18 Euro     VRN-Zuschlag (Semesterticket)
* 0,23 Euro    Beitrag zum Härtefond
to:
|| 8,00 Euro ||Studentische Beiträge zur Studierendenschaft||
|| 77,00 Euro ||Beitrag zum RMV-AStA-Semesterticket||
||
1,18 Euro ||VRN-Zuschlag (Semesterticket)||
||
0,23 Euro ||Beitrag zum Härtefond||
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|| 8,00 Euro|| Studentische Beiträge zur Studierendenschaft|| 
to:
|| 8,00 Euro|| Studentische Beiträge zur Studierendenschaft||
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 ||8,00 Euro||Studentische Beiträge zur Studierendenschaft||
to:
|| 8,00 Euro|| Studentische Beiträge zur Studierendenschaft|| 
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||8,00 Euro||Studentische Beiträge zur Studierendenschaft||
to:
 ||8,00 Euro||Studentische Beiträge zur Studierendenschaft||
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|| 8,00 Euro || Studentische Beiträge zur Studierendenschaft || 
to:
||8,00 Euro||Studentische Beiträge zur Studierendenschaft||
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* || 8,00 Euro || Studentische Beiträge zur Studierendenschaft ||
to:
|| 8,00 Euro || Studentische Beiträge zur Studierendenschaft ||
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* ||8,00 Euro||Studentische Beiträge zur Studierendenschaft||
to:
* || 8,00 Euro || Studentische Beiträge zur Studierendenschaft || 
Changed line 25 from:
* 8,00 Euro    Studentische Beiträge zur Studierendenschaft
to:
* ||8,00 Euro||Studentische Beiträge zur Studierendenschaft||
Changed line 8 from:
Vorstand des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), der dann ehrenamtliche
to:
Vorstand des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), der ehrenamtliche
Changed lines 24-25 from:
Die Semesterbeiträge an die Studierendenschaft setzen sich aktuell
(Sommersemester 2007)
wie folgt zusammen:
to:
Die Semesterbeiträge an die Studierendenschaft setzen sich wie folgt zusammen:
Added lines 22-23:
Im Sommersemester 2007 beträgt der Semesterbeitrag plus Verwaltungskostenbeitrag 193,41 Euro.
Deleted line 26:
* 57,00 Euro  Studentenwerk
Changed line 32 from:
Weitere 50 Euro hat das Studentenwerk (auch da bist du zwangsweise Mitglied,
to:
Weitere 57,00 Euro hat das Studentenwerk (auch da bist du zwangsweise Mitglied,
Changed line 23 from:
(Sommersemester 2006) wie folgt zusammen:
to:
(Sommersemester 2007) wie folgt zusammen:
Deleted line 25:
Für studentische Mobilität fallen zusätzlich folgende Beiträge an:
Changed lines 29-30 from:
143,00 Euro deiner Beiträge wurden also für deine Interessen verwandt.
to:
86,18 Euro deiner Beiträge wurden also für deine Interessen verwandt.
Changed lines 24-25 from:
* 8,50 Euro    Studentische Beiträge zur Studierendenschaft
to:
* 8,00 Euro    Studentische Beiträge zur Studierendenschaft
* 57,00 Euro  Studentenwerk
Changed lines 27-29 from:
* 132,25 Euro    Beitrag zum RMV-AStA-Semesterticket
* 1,10 Euro  Beitrag zum PAStA-Ticket (Palmengarten)
* 0,65 Euro    Beitrag zum Härtefond
to:
* 77,00 Euro    Beitrag zum RMV-AStA-Semesterticket
* 1,18 Euro     VRN-Zuschlag (Semesterticket)
* 0,23 Euro    Beitrag zum Härtefond
Deleted line 23:
Changed lines 26-28 from:
* 0,50 Euro Hausrücklage (Innenausstattung des Neubaus des Studierendenhaus
auf dem Campus am IG Farben-Haus)

to:
Changed lines 31-32 from:
* 143,00 Euro deiner Beiträge wurden also für deine Interessen verwandt.
to:
143,00 Euro deiner Beiträge wurden also für deine Interessen verwandt.
Added line 11:
Added line 21:
Changed lines 24-25 from:
8,50 Euro    Studentische Beiträge zur Studierendenschaft
0,50 Euro Hausrücklage (Innenausstattung des Neubaus des Studierendenhaus
to:

*
8,50 Euro    Studentische Beiträge zur Studierendenschaft
* 0,50 Euro Hausrücklage (Innenausstattung des Neubaus des Studierendenhaus
Added line 28:
Changed lines 30-33 from:
132,25 Euro    Beitrag zum RMV-AStA-Semesterticket
1,10 Euro  Beitrag zum PAStA-Ticket (Palmengarten)
0,65 Euro    Beitrag zum Härtefond
143,00 Euro deiner Beiträge wurden also für deine Interessen verwandt.
to:
* 132,25 Euro    Beitrag zum RMV-AStA-Semesterticket
* 1,10 Euro  Beitrag zum PAStA-Ticket (Palmengarten)
* 0,65 Euro    Beitrag zum Härtefond
* 143,00 Euro deiner Beiträge wurden also für deine Interessen verwandt.
Changed lines 1-51 from:
VS, HoPo Struktur (Je nach FB +/- Direktorium/GemKo), UV + Senat
to:
VS, HoPo Struktur (Je nach FB +/- Direktorium/GemKo), UV + Senat

Die Verfasste Studierendenschaft (VS) ist eine Art unabhängiger Berufsverband
(präziser: eine Körperschaft des öffentlichen Rechts), die per Gesetz alle
Studierenden vertritt (weil diese ebenfalls per Gesetz deren Mitglieder sind).
Einmal im Jahr wird das Studierendenparlament (StuPa) für die ganze Uni und der
Fachschaftsrat an deinem Fachbereich gewählt. Das StuPa wählt dann den
Vorstand des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), der dann ehrenamtliche
ReferentInnen für bestimmte Aufgabenfelder – zum Beispiel
Fachschaftenkoordination – ernennt.
Die VS ist eine so genannte „Zwangskörperschaft“ – siehe oben, alle Studierenden
sind gezwungen, Mitglied zu sein. Das klingt nach einem brutalen Eingriff in die
Freiheit der Einzelnen – tatsächlich ist der AStA aber nur wegen des aus der
Zwangskörperschaft folgenden Alleinvertretungsmandates für die Studierenden
berechtigt, Verträge für alle Studierenden abzuschließen. Das beliebte RMV-
AStA-Semesterticket ist das Ergebnis eines dieser Verträge. Zur Finanzierung der
vertraglichen Verpflichtungen und für die eigene Verwaltungstätigkeit, die
letztendlich die Vertretung der Interessen der Studierenden bedeutet, ist der
AStA berechtigt, Beiträge zu erheben.
Die Semesterbeiträge an die Studierendenschaft setzen sich aktuell
(Sommersemester 2006) wie folgt zusammen:
8,50 Euro    Studentische Beiträge zur Studierendenschaft
0,50 Euro Hausrücklage (Innenausstattung des Neubaus des Studierendenhaus
auf dem Campus am IG Farben-Haus)
Für studentische Mobilität fallen zusätzlich folgende Beiträge an:
132,25 Euro    Beitrag zum RMV-AStA-Semesterticket
1,10 Euro  Beitrag zum PAStA-Ticket (Palmengarten)
0,65 Euro    Beitrag zum Härtefond
143,00 Euro deiner Beiträge wurden also für deine Interessen verwandt.
Weitere 50 Euro hat das Studentenwerk (auch da bist du zwangsweise Mitglied,
hast aber deutlich weniger unmittelbare Rechte) und 50 Euro das Land als
„Verwaltungskostenbeitrag“ kassiert (das Land hält es dabei nicht für nötig zu
sagen, was die Gegenleistung für diese Beiträge sein soll: sie fließen zu 45 Euro
direkt in den Landeshaushalt zur allgemeinen Ausgabendeckung; 5 Euro verbleiben
großzügigerweise an der Uni für den Aufwand zur Einziehung der Beiträge...).
Die Hessische Landesregierung erwägt übrigens immer noch, diesen Bereich der
studentischen Interessenvertretung kraft ihrer absoluten Landtagsmehrheit
abzuschaffen. Über die Gründe dafür kann man nur spekulieren – böse Zungen
würden mutmaßen, dass die Landesregierung einfach potenzielle KritikerInnen
mundtot machen wollen könnte.
Einen ersten diesbezüglichen Versuch machte sie 2004 durch eine Änderung des
Hessischen Hochschulgesetzes, nach dem die Beteiligung bei den Wahlen zum
Studierendenparlament jedes Jahr wieder mindestens 25 % erreichen muss, damit
die VS ihre Beiträge in voller Höhe erheben darf.
Zum Vergleich: Die Wahlbeteiligung bei der StuPa-Wahl im Januar 2006 an der
JWGU betrug 30,6 %, bei der Kommunalwahl im März 2006 in unserer werten
Nachbarstadt Offenbach am Main betrug sie mit 31.0% nur unwesentlich mehr –
eine Reduzierung der Kommunalabgaben bei niedriger Wahlbeteiligung zieht jedoch
niemand in Erwägung; vielmehr wurde eine Vereinfachung des Wahlrechts oder
sogar eine Wahlpflicht bei der Kommunalwahl erwogen.
„Ein Schuft, wer Böses dabei denkt...“
Added line 1:
VS, HoPo Struktur (Je nach FB +/- Direktorium/GemKo), UV + Senat
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Page last modified on April 21, 2007, at 07:16 PM