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||Präsidium:||Leitung der Hochschule|| to:
||Präsidium:||Leitung der Hochschule|| ||Dekanat:||Leitung des jeweiligen Fachbereichs|| ||Hochschulrat:||Kontrolle der universitären Selbstverwaltung|| Changed lines 43-44 from:
Die verschiedenen Gremien: to:
!!Die verschiedenen Gremien: Added line 44:
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||Studentenparlament:||Beschließt über grundsätzliche Angelegenheiten der Studentenschaft|| ||Allgemeiner Studierendenausschuss:||Vertritt die Studentenschaft|| Changed lines 49-50 from:
|| || to:
||Universitätsversammlung:||Behandelt Angelegenheiten die für die Universität von grundsätzlicher Bedeutung sind|| ||Senat:||Berät und überwacht das Präsidium und entscheidet in einigen universitären Grundsatzfragen|| ||Präsidium:||Leitung der Hochschule|| Added lines 43-47:
Die verschiedenen Gremien: ||Fachschaftsrat:||Die gewählten Vertreter der Fachschaft|| ||Fachbereichsrat:||Zentrales Gremium am Fachbereich|| ||Senat:||Berät und überwacht das Präsidium|| ||Universitätsversammlung:||Behandelt Angelegenheiten die für die Universität von grundsätzlicher Bedeutung sind|| Deleted lines 25-38:
|| 8,00 Euro ||Studentische Beiträge zur Studierendenschaft|| || 77,00 Euro ||Beitrag zum RMV-AStA-Semesterticket|| || 1,18 Euro ||VRN-Zuschlag (Semesterticket)|| || 0,23 Euro ||Beitrag zum Härtefond|| || 57,00 Euro ||Studentenwerk|| Weitere 50 Euro hat das Land als „Verwaltungskostenbeitrag“ kassiert (das Land hält es dabei nicht für nötig zu sagen, was die Gegenleistung für diese Beiträge sein soll: sie fließen zu 45 Euro direkt in den Landeshaushalt zur allgemeinen Ausgabendeckung; 5 Euro verbleiben großzügigerweise an der Uni für den Aufwand zur Einziehung der Beiträge...). 2004 wurde durch eine Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes seitens der Landesregierung festgelegt, dass jedes Jahr eine Beteiligung von mindestens 25 % bei den Wahlen zum Studierendenparlament erreicht werden muss, damit die VS ihre Beiträge in voller Höhe erheben darf. Die Wahlbeteiligung bei der Hochschulwahl 2006 an der TUD betrug 30,88 %. Changed lines 30-31 from:
wiederum bedeutet, dass einzelne Institute Institutsdirektoriums) to:
wiederum bedeutet, dass einzelne Institute, Fachbereiche und die Uni insgesamt ihre Angelegenheiten Deleted lines 38-46:
wissenschaftlich Tätige – auch Studierende betreiben ja schließlich wissenschaftliche Arbeit! -, dazu lässt sich in den wohlweisen Sätzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes keine wirklich überzeugenden Gründe finden. Auch hier wieder würden die besagten bösen Zungen sich wenig wundern – und darauf verweisen, dass die RichterInnen des besagten Gerichtes im Regelfall Jura-ProfessorInnen waren, bevor sie als RichterInnen gewählt wurden, so dass sie quasi „in eigener Sache Recht“ schaffen... Changed lines 41-45 from:
bei knappen Entscheidungen das „Zünglein an der Waage“ zu spielen. gewählte Gremien sind die Fachbereichsräte, die u.a. die DekanInnen wählen, und des Uni-Senat, der u.a. den/die UnipräsidentIn wählt (nebenbei erwähnt: Präsident Steinberg wurde im Februar 2006 wiedergewählt für die nächsten maximal 6 Jahre). to:
bei knappen Entscheidungen das „Zünglein an der Waage“ zu spielen. Deleted lines 0-1:
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!!2. Fachbereichsgremien, Kommissionen, Senat Neben der Verfassten Studierendenschaft, in deren Rahmen sich die Studis um ihre eigenen Belange kümmern, gibt es die akademische Selbstverwaltung. Das wiederum bedeutet, dass einzelne Institute (d.h.: meistens in Form des Institutsdirektoriums), Fachbereiche und die Uni insgesamt ihre Angelegenheiten durch gewählte Gremien selbst regeln. Mit moderner Demokratie hat das nur eingeschränkt was zu tun, denn in fast allen Uni-Gremien (und Fachbereichs- oder Institutsgremien) haben die VertreterInnen der zahlenmäßig kleinsten Statusgruppe, jener der ProfessorInnen, eine gesetzlich garantierte Mehrheit. Dies wird mit der „Freiheit von Wissenschaft und Lehre“ begründet. Wieso diese Freiheit jedoch nur für ProfessorInnen gilt, nicht aber für andere wissenschaftlich Tätige – auch Studierende betreiben ja schließlich wissenschaftliche Arbeit! -, dazu lässt sich in den wohlweisen Sätzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes keine wirklich überzeugenden Gründe finden. Auch hier wieder würden die besagten bösen Zungen sich wenig wundern – und darauf verweisen, dass die RichterInnen des besagten Gerichtes im Regelfall Jura-ProfessorInnen waren, bevor sie als RichterInnen gewählt wurden, so dass sie quasi „in eigener Sache Recht“ schaffen... Ungeachtet dieser Variante eines Mehr-Klassen-Wahlrechtes bzw. eines ständestaatlichen Modells besteht für Studierende immer wieder die Möglichkeit, bei knappen Entscheidungen das „Zünglein an der Waage“ zu spielen. Direkt gewählte Gremien sind die Fachbereichsräte, die u.a. die DekanInnen wählen, und des Uni-Senat, der u.a. den/die UnipräsidentIn wählt (nebenbei erwähnt: Präsident Steinberg wurde im Februar 2006 wiedergewählt für die nächsten maximal 6 Jahre). Added lines 3-6:
Die Vertretung der Studierenden-Interessen läuft in Hessen auf zwei Ebenen ab: !!1. AStA/StuPa + Fachschaften (studentische Selbstverwaltung) Changed lines 29-32 from:
hast aber deutlich weniger unmittelbare Rechte) und 50 Euro das Land als „Verwaltungskostenbeitrag“ kassiert (das Land hält es dabei nicht für nötig zu to:
|| 57,00 Euro ||Studentenwerk|| Weitere 50 Euro hat das Land als „Verwaltungskostenbeitrag“ kassiert (das Land hält es dabei nicht für nötig zu Changed lines 36-52 from:
abzuschaffen. Über die Gründe dafür kann man nur spekulieren – böse Zungen würden mutmaßen, dass die Landesregierung einfach potenzielle KritikerInnen mundtot machen wollen könnte. Einen ersten diesbezüglichen Versuch machte sie 2004 durch eine Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes, nach dem die Beteiligung bei den Wahlen zum Studierendenparlament jedes Jahr wieder mindestens 25 die VS ihre Beiträge in voller Höhe erheben darf Zum Vergleich: Die Wahlbeteiligung bei der StuPa-Wahl im Januar 2006 an der JWGU betrug 30,6 %, bei der Kommunalwahl im März 2006 in unserer werten Nachbarstadt Offenbach am Main betrug sie mit 31.0% nur unwesentlich mehr – eine Reduzierung der Kommunalabgaben bei niedriger Wahlbeteiligung zieht jedoch niemand in Erwägung; vielmehr wurde eine Vereinfachung des Wahlrechts oder sogar eine Wahlpflicht bei der Kommunalwahl erwogen. „Ein Schuft, wer Böses dabei denkt...“ to:
2004 wurde durch eine Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes seitens der Landesregierung festgelegt, dass jedes Jahr eine Beteiligung von mindestens 25 % bei den Wahlen zum Studierendenparlament erreicht werden muss, damit die VS ihre Beiträge in voller Höhe erheben darf. Die Wahlbeteiligung bei der Hochschulwahl 2006 an der TUD betrug 30,88 %. Changed lines 29-30 from:
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|| 8,00 Euro|| to:
|| 8,00 Euro ||Studentische Beiträge zur Studierendenschaft|| || 77,00 Euro ||Beitrag zum RMV-AStA-Semesterticket|| || 1,18 Euro ||VRN-Zuschlag (Semesterticket)|| || 0,23 Euro ||Beitrag zum Härtefond|| Changed line 25 from:
|| 8,00 Euro|| Studentische Beiträge zur Studierendenschaft|| to:
|| 8,00 Euro|| Studentische Beiträge zur Studierendenschaft|| Changed line 25 from:
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|| 8,00 Euro|| Studentische Beiträge zur Studierendenschaft|| Changed line 25 from:
||8,00 Euro||Studentische Beiträge zur Studierendenschaft|| to:
||8,00 Euro||Studentische Beiträge zur Studierendenschaft|| Changed line 25 from:
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||8,00 Euro||Studentische Beiträge zur Studierendenschaft|| Changed line 25 from:
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|| 8,00 Euro || Studentische Beiträge zur Studierendenschaft || Changed line 25 from:
* ||8,00 Euro||Studentische Beiträge zur Studierendenschaft|| to:
* || 8,00 Euro || Studentische Beiträge zur Studierendenschaft || Changed line 25 from:
* 8,00 Euro to:
* ||8,00 Euro||Studentische Beiträge zur Studierendenschaft|| Changed line 8 from:
Vorstand des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), der to:
Vorstand des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), der ehrenamtliche Changed lines 24-25 from:
Die Semesterbeiträge an die Studierendenschaft setzen sich (Sommersemester 2007) to:
Die Semesterbeiträge an die Studierendenschaft setzen sich wie folgt zusammen: Added lines 22-23:
Im Sommersemester 2007 beträgt der Semesterbeitrag plus Verwaltungskostenbeitrag 193,41 Euro. Deleted line 26:
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Weitere to:
Weitere 57,00 Euro hat das Studentenwerk (auch da bist du zwangsweise Mitglied, Changed line 23 from:
(Sommersemester to:
(Sommersemester 2007) wie folgt zusammen: Deleted line 25:
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86,18 Euro deiner Beiträge wurden also für deine Interessen verwandt. Changed lines 24-25 from:
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* 8,00 Euro Studentische Beiträge zur Studierendenschaft * 57,00 Euro Studentenwerk Changed lines 27-29 from:
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* 77,00 Euro Beitrag zum RMV-AStA-Semesterticket * 1,18 Euro VRN-Zuschlag (Semesterticket) * 0,23 Euro Beitrag zum Härtefond Changed lines 26-28 from:
auf dem Campus am IG Farben-Haus) to:
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143,00 Euro deiner Beiträge wurden also für deine Interessen verwandt. Added line 11:
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8,50 Euro Studentische Beiträge zur Studierendenschaft 0,50 Euro Hausrücklage (Innenausstattung des Neubaus des Studierendenhaus to:
* 8,50 Euro Studentische Beiträge zur Studierendenschaft * 0,50 Euro Hausrücklage (Innenausstattung des Neubaus des Studierendenhaus Added line 28:
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132,25 Euro Beitrag zum RMV-AStA-Semesterticket 1,10 Euro Beitrag zum PAStA-Ticket (Palmengarten) 0,65 Euro Beitrag zum Härtefond 143,00 Euro deiner Beiträge wurden also für deine Interessen verwandt. to:
* 132,25 Euro Beitrag zum RMV-AStA-Semesterticket * 1,10 Euro Beitrag zum PAStA-Ticket (Palmengarten) * 0,65 Euro Beitrag zum Härtefond * 143,00 Euro deiner Beiträge wurden also für deine Interessen verwandt. Changed lines 1-51 from:
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VS, HoPo Struktur (Je nach FB +/- Direktorium/GemKo), UV + Senat Die Verfasste Studierendenschaft (VS) ist eine Art unabhängiger Berufsverband (präziser: eine Körperschaft des öffentlichen Rechts), die per Gesetz alle Studierenden vertritt (weil diese ebenfalls per Gesetz deren Mitglieder sind). Einmal im Jahr wird das Studierendenparlament (StuPa) für die ganze Uni und der Fachschaftsrat an deinem Fachbereich gewählt. Das StuPa wählt dann den Vorstand des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), der dann ehrenamtliche ReferentInnen für bestimmte Aufgabenfelder – zum Beispiel Fachschaftenkoordination – ernennt. Die VS ist eine so genannte „Zwangskörperschaft“ – siehe oben, alle Studierenden sind gezwungen, Mitglied zu sein. Das klingt nach einem brutalen Eingriff in die Freiheit der Einzelnen – tatsächlich ist der AStA aber nur wegen des aus der Zwangskörperschaft folgenden Alleinvertretungsmandates für die Studierenden berechtigt, Verträge für alle Studierenden abzuschließen. Das beliebte RMV- AStA-Semesterticket ist das Ergebnis eines dieser Verträge. Zur Finanzierung der vertraglichen Verpflichtungen und für die eigene Verwaltungstätigkeit, die letztendlich die Vertretung der Interessen der Studierenden bedeutet, ist der AStA berechtigt, Beiträge zu erheben. Die Semesterbeiträge an die Studierendenschaft setzen sich aktuell (Sommersemester 2006) wie folgt zusammen: 8,50 Euro Studentische Beiträge zur Studierendenschaft 0,50 Euro Hausrücklage (Innenausstattung des Neubaus des Studierendenhaus auf dem Campus am IG Farben-Haus) Für studentische Mobilität fallen zusätzlich folgende Beiträge an: 132,25 Euro Beitrag zum RMV-AStA-Semesterticket 1,10 Euro Beitrag zum PAStA-Ticket (Palmengarten) 0,65 Euro Beitrag zum Härtefond 143,00 Euro deiner Beiträge wurden also für deine Interessen verwandt. Weitere 50 Euro hat das Studentenwerk (auch da bist du zwangsweise Mitglied, hast aber deutlich weniger unmittelbare Rechte) und 50 Euro das Land als „Verwaltungskostenbeitrag“ kassiert (das Land hält es dabei nicht für nötig zu sagen, was die Gegenleistung für diese Beiträge sein soll: sie fließen zu 45 Euro direkt in den Landeshaushalt zur allgemeinen Ausgabendeckung; 5 Euro verbleiben großzügigerweise an der Uni für den Aufwand zur Einziehung der Beiträge...). Die Hessische Landesregierung erwägt übrigens immer noch, diesen Bereich der studentischen Interessenvertretung kraft ihrer absoluten Landtagsmehrheit abzuschaffen. Über die Gründe dafür kann man nur spekulieren – böse Zungen würden mutmaßen, dass die Landesregierung einfach potenzielle KritikerInnen mundtot machen wollen könnte. Einen ersten diesbezüglichen Versuch machte sie 2004 durch eine Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes, nach dem die Beteiligung bei den Wahlen zum Studierendenparlament jedes Jahr wieder mindestens 25 % erreichen muss, damit die VS ihre Beiträge in voller Höhe erheben darf. Zum Vergleich: Die Wahlbeteiligung bei der StuPa-Wahl im Januar 2006 an der JWGU betrug 30,6 %, bei der Kommunalwahl im März 2006 in unserer werten Nachbarstadt Offenbach am Main betrug sie mit 31.0% nur unwesentlich mehr – eine Reduzierung der Kommunalabgaben bei niedriger Wahlbeteiligung zieht jedoch niemand in Erwägung; vielmehr wurde eine Vereinfachung des Wahlrechts oder sogar eine Wahlpflicht bei der Kommunalwahl erwogen. „Ein Schuft, wer Böses dabei denkt...“ Added line 1:
VS, HoPo Struktur (Je nach FB +/- Direktorium/GemKo), UV + Senat |